Ethik-Kodex

Unser Ethik-Kodex legt die fundamentalen Regeln für unsere Zusammenarbeit innerhalb unserer Organisation und in Beziehung zu unseren externen Partnern sowie der Öffentlichkeit fest. Jeder Mitarbeiter sowie jede Führungskraft von GIS Aqua ist daher angewiesen diese Regeln verbindlich zu beachten.

  • Im Sinne der Interessen des Unternehmens handeln
  • Rechtmäßiges Verhalten bei Eigentumsrechten sowie vertraulichen Informationen
  • Missbrauch von Insiderinformationen vermeiden
  • Veröffentlichung von fairen und fehlerfreien Informationen
  • Ordnungsgemäße Führung von Büchern und Aufzeichnungen
  • Förderung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung
  • Gegenseitige Behandlung mit Respekt und Würde

Das Ziel von Gis Aqua ist sich ehrlich durch redliche und professionelle Arbeitsweise von der Konkurrenz abzusetzen. Fairer Wettbewerb ist eine Voraussetzung für freie Marktentwicklung und dem damit verbundenen sozialen Nutzen. Jeder Mitarbeiter und jede Führungskraft müssen daher immer im besten Interesse des Kunden agieren, und ebenso auch gleichzeitig bemüht sein, fair mit Lieferanten, Konkurrenten und der Öffentlichkeit umzugehen. Es ist untersagt, unfaire Vorteile durch Manipulationen, falsche Darstellung von Tatsachen oder andere unfaire Geschäftspraktiken zu erlangen.

GIS Aqua leistet keinerlei politische Spenden – Spenden an Politiker, politische Parteien oder politische Organisationen -, die den Entscheidungsprozess bei Auftragsvergaben an das Unternehmen oder aber die Beibehaltung von Geschäftsbeziehungen beeinflussen können.

Jeder Mitarbeiter und jede Führungskraft ist dazu verpflichtet, ihre Geschäftsentscheidungen im besten Interesse des Unternehmens zu treffen. Interessenkonflikte bestehen dann, wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte auf Kosten der Interessen von GIS Aqua eigene Aktivitäten oder persönliche Interessen verfolgen.  Kein Mitarbeiter oder Führungskraft darf private Aufträge von Unternehmen ausführen lassen, mit denen er im Rahmen seiner Tätigkeit für GIS Aqua geschäftlich zu tun hat, wenn ihm hier durch Vorteile entstehen könnten.

Geschenke, Essens- oder Veranstaltungseinladungen können zu einer Erwartungshaltung und darüber hinaus zu einer Verpflichtungshaltung führen. Daher ist es jedem Mitarbeiter und dessen Familienmitglieder untersagt, Geschenke (abgesehen von bargeldlosen Gelegenheitsgeschenken von symbolischem Wert, oder Essens- beziehungsweise Veranstaltungseinladungen in angemessenem Rahmen) von Personen oder Organisationen, mit denen ein Geschäftsverhältnis besteht oder entstehen könnte,  anzunehmen.